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vier bis fünf Minuten Fußweg entfernt vom Klostergelände
liegt der Zeltplatz idyllisch am Waldrand und wurde von der Erzabtei St.
Ottilien für Jugendgruppen errichtet.
Der Zeltplatz bietet WC, Waschanlagen und
Duschen, drei gemauerte Feuerstellen, großzügige Spiel- und
Bolzflächen sowie Parkplätze. Für Schlechtwettersituationen
bietet der Zeltplatz Schutz in einem 10 x 10 m großen Holzhaus, das
auch sonst für Gruppenarbeit etc. genutzt werden kann. Des weiteren
kann eine einfache Hütte als Materialraum mitbenutzt werden.
In einem großen Safe finden Wertsachen
kostenlos eine sichere Aufbewahrung, Haftung wird jedoch nicht übernommen.
Biertischgarnituren (je ein Tisch und zwei Bänke) können zum
Preis von 1,50 € pro Tag ausgeliehen werden. Für Lebensmittel
stehen zwei Kühlschränke zur Verfügung, die je zum Preis
von 1,50 € pro Tag genutzt werden können.
In
St. Ottilien steht eine öffentliche Telefonzelle zur Verfügung.
Lebensmittelgeschäfte gibt es in den Nachbarortschaften Eresing, Geltendorf
und Türkenfeld. Milch, Eier und Gemüse können nach Rücksprache
vom Kloster bezogen werden. Bademöglichkeiten gibt es in den Schwimmbädern
in Greifenberg (5 km), Kaufering (15 km) sowie im Ammersee (8 km).
Selbstverständlich besteht auch die
Möglichkeit, am Gebet der Mönche in der Klosterkirche teilzunehmen
und sich im Gelände der Erzabtei umzuschauen. Insbesondere ist das
interessante Missionsmuseum (am Kirchplatz neben der Klosterpforte) zu
empfehlen. Führungen sind nach Vereinbarung möglich.
Der Zeltplatz erlaubt eine maximale Belegung
von ca. 120 Personen. Belegungen sind erst nach schriftlicher bzw. telefonischer
Bestätigung durch den Zeltwart möglich.
Für den Aufenthalt wird eine Belegungsgebühr
erhoben. Sie beträgt derzeit (Kalenderjahr 2003) für Jugendgruppen
je Person und Übernachtung 3,50 €. (Erwachsenengruppen 6,50 €;
Jugendliche unter 18 Jahre in Erwachsenengruppen zahlen 3,50 €). Berechnet
wird bis zur Schlüsselrückgabe. Zusätzlich wird bei Schlüsselübergabe
je Gruppe eine einmalige Kaution von 100,--EUR erhoben, die bei ordnungsgemäßer
Zeltplatzabnahme und Schlüsselrückgabe sofort zurückerstattet
wird. Die Preise gelten für das Jahr 2003.
Wenn dies Ihren Wünschen entspricht,
wenden Sie sich bitte an:
Bruder Matthäus Mayer OSB
Erzabtei
86941 St. Ottilien
matthaeus@erzabtei.de
Platzordnung des Zeltlagerplatzes St.
Ottilien
Wir freuen uns, Euch auf dem Jugendzeltplatz
der Erzabtei begrüßen zu dürfen und wünschen Euch
hier eine gute Zeit. Unser Bestreben ist es, dass Ihr Euch auf dem Zeltplatz
möglichst wohl fühlt und viel Freude und Spaß miteinander
habt. Um allen Zeltplatzgästen einen gelingenden Aufenthalt zu ermöglichen,
sind nachfolgende Punkte als verbindliche Platzordnung zu beachten:
1. Der Jugendzeltplatz St. Ottilien darf
nur mit schriftlicher Bestätigung benutzt werden. Die Gruppe wird
gebeten, sich bei der Ankunft an der Klosterpforte wegen der Absprache
mit dem Zeltwart und zur Schlüsselübergabe zu melden.
2. Bei kleineren Gruppen behalten wir uns
vor, dass eine zweite Gruppe den Platz mitbenutzen kann. Bei Mehrfach-Belegung
ist im Umgang mit der anderen Gruppe Rücksicht zu üben.
3. Der Zeltplatz soll auch nach Jahren
noch ein angenehmer Aufenthaltsort sein. Daher bitten wir die Beleger,
mit den Einrichtungsgegenständen, den sanitären und sonstigen
Anlagen schonend umzugehen.
4. Die Leitung und Betreuung der Gruppen
sowie die Aufsichtspflicht liegt stets bei den verantwortlichen Gruppenleitern.
5. Der Bereich des Zeltplatzes wird bei
der Übergabe vom Platzwart oder einem Beauftragten der Erzabtei St.
Ottilien erläutert. Die Spielflächen neben dem Zeltplatz sind
benutzbar, soweit sie nicht für Tagesgruppen mitbenötigt werden.
6. Es ist streng darauf zu achten, dass
Beschädigungen des Busch- und Baumwuchses vermieden werden.
7. Das Graben von Löchern oder Gräben
ist zu unterlassen.
8. Das Befahren des Lagerplatzes ist mit
Fahrzeugen jeder Art strengstens verboten, auch zum Be- und Entladen. Für
die Anfuhr von Zelten und Material kann die Schranke geöffnet werden.
Nach Entladen der Fahrzeuge müssen die Fahrzeuge vor der Schranke
auf dem Parkplatz abgestellt werden. Die inneren Stellflächen vor
der WC - Anlage sind für Fahrräder vorgesehen.
9. Glas, Plastik, frische Speisereste können
in offizielle Abfallbehälter kostenlos entsorgt werden. Der angefallene
Restmüll und Sondermüll ist ausschließlich in amtliche
Müllsäcke zu entsorgen Diese werden gegen Bezahlung (7,00 €
je Sack) zur Verfügung gestellt. Der Restmüll kann aber auch
wieder mit nach hause genommen werden. Es ist zu beachten, sperrigen Abfall
zu zerkleinern. Bitte erkundigen Sie sich beim Zeltwart.
10. Sanitäranlagen sind täglich
zu reinigen. Toilettenpapier und Reinigungsmittel sind von der Gruppe zu
besorgen.
11. Holzhaus und Hütte können
nach Absprache genutzt werden und sollen ebenfalls sauber gehalten werden.
12. Bei Abwesendheit der Gruppe vom Zeltplatz
sollte der Zeltplatz und seine Einrichtungen durch eine Zeltplatzwache
gesichert werden. Der Platzwart übernimmt keine Haftung. Holzhaus,
Hütte und Sanitäreinrichtungen müssen bei Abwesenheit abgeschlossen
werden.
13. Bei Eintritt eines Schadenfalls oder
einer Störung ist unverzüglich der Zeltwart (gegebenenfalls Klosterpforte)
zu benachrichtigen.
14. Bei Zuwiderhandlungen, Beschädigungen
und Schäden auf Grundstücken sowie im Bereich des Zeltplatzes
haftet der Beleger zivil- und strafrechtlich. Für entstandenen Schaden
ist Ersatz zu leisten.
15. Vor der Abreise sind folgende Punkte
zu beachten:
- das ganze Gelände gründlich
säubern;
- die Toiletten, Waschräume und Duschen
hygienisch reinigen;
- das Holzhaus ist aufzuräumen, den
Boden mit milden Putzmitteln wischen;
- restliches Brennholz aufräumen;
- das Feuer in den Feuerstellen löschen
und die Asche auf dem abgesprochenen Platz entsorgen;
- sämtlicher Abfall entsorgen; es
darf kein Müll zurückgelassen werden;
- Die Türen des Sanitärgebäudes,
des Holzhauses und der Hütte abschließen und alle Schlüssel
dem Zeltwart zurückgeben.
Vor der Abreise der Gruppen wird der Zeltlagerplatz
vom Zeltwart zusammen mit dem verantwortlichen Leiter der Gruppe abgenommen.
Dabei werden auch eventuelle Schäden schriftlich festgehalten. Nachdem
der Zeltplatz sauber und aufgeräumt sowie der Schlüssel übergeben
wurde, wird die Kaution an den Leiter der Gruppe zurückerstattet.
Für Hinweise und ein schriftliches
Feedback sind wir Euch dankbar. Diese können uns helfen, den Aufenthalt
für nachfolgende Gruppen auch weiterhin angenehm und gelingend zu
ermöglichen.
Erzabtei St. Ottilien, August 2006
Bruder Matthäus Mayer OSB
(Ansprechpartner für Zeltplatzgäste)
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