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Jugendzeltplatz St. Ottilien
Etwa vier bis fünf Minuten Fußweg entfernt vom Klostergelände liegt der Zeltplatz idyllisch am Waldrand und wurde von der Erzabtei St. Ottilien für Jugendgruppen errichtet. 

Der Zeltplatz bietet WC, Waschanlagen und Duschen, drei gemauerte Feuerstellen, großzügige Spiel- und Bolzflächen sowie Parkplätze. Für Schlechtwettersituationen bietet der Zeltplatz Schutz in einem 10 x 10 m großen Holzhaus, das auch sonst für Gruppenarbeit etc. genutzt werden kann. Des weiteren kann eine einfache Hütte als Materialraum mitbenutzt werden.

In einem großen Safe finden Wertsachen kostenlos eine sichere Aufbewahrung, Haftung wird jedoch nicht übernommen. Biertischgarnituren (je ein Tisch und zwei Bänke) können zum Preis von 1,50 € pro Tag ausgeliehen werden. Für Lebensmittel stehen zwei Kühlschränke zur Verfügung, die je zum Preis von 1,50 € pro Tag genutzt werden können.
Pfadfindergruppe aus FrankreichIn St. Ottilien steht eine öffentliche Telefonzelle zur Verfügung. Lebensmittelgeschäfte gibt es in den Nachbarortschaften Eresing, Geltendorf und Türkenfeld. Milch, Eier und Gemüse können nach Rücksprache vom Kloster bezogen werden. Bademöglichkeiten gibt es in den Schwimmbädern in Greifenberg (5 km), Kaufering (15 km) sowie im Ammersee (8 km).

Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, am Gebet der Mönche in der Klosterkirche teilzunehmen und sich im Gelände der Erzabtei umzuschauen. Insbesondere ist das interessante Missionsmuseum (am Kirchplatz neben der Klosterpforte) zu empfehlen. Führungen sind nach Vereinbarung möglich.

Der Zeltplatz erlaubt eine maximale Belegung von ca. 120 Personen. Belegungen sind erst nach schriftlicher bzw. telefonischer Bestätigung durch den Zeltwart möglich.

Für den Aufenthalt wird eine Belegungsgebühr erhoben. Sie beträgt derzeit (Kalenderjahr 2003) für Jugendgruppen je Person und Übernachtung 3,50 €. (Erwachsenengruppen 6,50 €; Jugendliche unter 18 Jahre in Erwachsenengruppen zahlen 3,50 €). Berechnet wird bis zur Schlüsselrückgabe. Zusätzlich wird bei Schlüsselübergabe je Gruppe eine einmalige Kaution von 100,--EUR erhoben, die bei ordnungsgemäßer Zeltplatzabnahme und Schlüsselrückgabe sofort zurückerstattet wird. Die Preise gelten für das Jahr 2003.

Wenn dies Ihren Wünschen entspricht, wenden Sie sich bitte an:

Bruder Matthäus Mayer OSB
Erzabtei
86941 St. Ottilien
matthaeus@erzabtei.de
 


Platzordnung des Zeltlagerplatzes St. Ottilien

Wir freuen uns, Euch auf dem Jugendzeltplatz der Erzabtei begrüßen zu dürfen und wünschen Euch hier eine gute Zeit. Unser Bestreben ist es, dass Ihr Euch auf dem Zeltplatz möglichst wohl fühlt und viel Freude und Spaß miteinander habt. Um allen Zeltplatzgästen einen gelingenden Aufenthalt zu ermöglichen, sind nachfolgende Punkte als verbindliche Platzordnung zu beachten:

1. Der Jugendzeltplatz St. Ottilien darf nur mit schriftlicher Bestätigung benutzt werden. Die Gruppe wird gebeten, sich bei der Ankunft an der Klosterpforte wegen der Absprache mit dem Zeltwart und zur Schlüsselübergabe zu melden.

2. Bei kleineren Gruppen behalten wir uns vor, dass eine zweite Gruppe den Platz mitbenutzen kann. Bei Mehrfach-Belegung ist im Umgang mit der anderen Gruppe Rücksicht zu üben.

3. Der Zeltplatz soll auch nach Jahren noch ein angenehmer Aufenthaltsort sein. Daher bitten wir die Beleger, mit den Einrichtungsgegenständen, den sanitären und sonstigen Anlagen schonend umzugehen. 

4. Die Leitung und Betreuung der Gruppen sowie die Aufsichtspflicht liegt stets bei den verantwortlichen Gruppenleitern.

5. Der Bereich des Zeltplatzes wird bei der Übergabe vom Platzwart oder einem Beauftragten der Erzabtei St. Ottilien erläutert. Die Spielflächen neben dem Zeltplatz sind benutzbar, soweit sie nicht für Tagesgruppen mitbenötigt werden.

6. Es ist streng darauf zu achten, dass Beschädigungen des Busch- und Baumwuchses vermieden werden.

7. Das Graben von Löchern oder Gräben ist zu unterlassen.

8. Das Befahren des Lagerplatzes ist mit Fahrzeugen jeder Art strengstens verboten, auch zum Be- und Entladen. Für die Anfuhr von Zelten und Material kann die Schranke geöffnet werden. Nach Entladen der Fahrzeuge müssen die Fahrzeuge vor der Schranke auf dem Parkplatz abgestellt werden. Die inneren Stellflächen vor der WC - Anlage sind für Fahrräder vorgesehen.

9. Glas, Plastik, frische Speisereste können in offizielle Abfallbehälter kostenlos entsorgt werden. Der angefallene Restmüll und Sondermüll ist ausschließlich in amtliche Müllsäcke zu entsorgen Diese werden gegen Bezahlung (7,00 € je Sack) zur Verfügung gestellt. Der Restmüll kann aber auch wieder mit nach hause genommen werden. Es ist zu beachten, sperrigen Abfall zu zerkleinern. Bitte erkundigen Sie sich beim Zeltwart. 

10. Sanitäranlagen sind täglich zu reinigen. Toilettenpapier und Reinigungsmittel sind von der Gruppe zu besorgen.

11. Holzhaus und Hütte können nach Absprache genutzt werden und sollen ebenfalls sauber gehalten werden.

12. Bei Abwesendheit der Gruppe vom Zeltplatz sollte der Zeltplatz und seine Einrichtungen durch eine Zeltplatzwache gesichert werden. Der Platzwart übernimmt keine Haftung. Holzhaus, Hütte und Sanitäreinrichtungen müssen bei Abwesenheit abgeschlossen werden.

13. Bei Eintritt eines Schadenfalls oder einer Störung ist unverzüglich der Zeltwart (gegebenenfalls Klosterpforte) zu benachrichtigen.

14. Bei Zuwiderhandlungen, Beschädigungen und Schäden auf Grundstücken sowie im Bereich des Zeltplatzes haftet der Beleger zivil- und strafrechtlich. Für entstandenen Schaden ist Ersatz zu leisten.

15. Vor der Abreise sind folgende Punkte zu beachten:
- das ganze Gelände gründlich säubern;
- die Toiletten, Waschräume und Duschen hygienisch reinigen;
- das Holzhaus ist aufzuräumen, den Boden mit milden Putzmitteln wischen;
- restliches Brennholz aufräumen;
- das Feuer in den Feuerstellen löschen und die Asche auf dem abgesprochenen Platz entsorgen;
- sämtlicher Abfall entsorgen; es darf kein Müll zurückgelassen werden;
- Die Türen des Sanitärgebäudes, des Holzhauses und der Hütte abschließen und alle Schlüssel dem Zeltwart zurückgeben.

Vor der Abreise der Gruppen wird der Zeltlagerplatz vom Zeltwart zusammen mit dem verantwortlichen Leiter der Gruppe abgenommen. Dabei werden auch eventuelle Schäden schriftlich festgehalten. Nachdem der Zeltplatz sauber und aufgeräumt sowie der Schlüssel übergeben wurde, wird die Kaution an den Leiter der Gruppe zurückerstattet.

Für Hinweise und ein schriftliches Feedback sind wir Euch dankbar. Diese können uns helfen, den Aufenthalt für nachfolgende Gruppen auch weiterhin angenehm und gelingend zu ermöglichen.
 

Erzabtei St. Ottilien, August 2006

Bruder Matthäus Mayer OSB 
(Ansprechpartner für Zeltplatzgäste)